Was kostet es Sie?

EVOLUTIONSPÄDAGOGIK
Für eine evolutionspädagogische Beratung berechne ich einen Pauschalbetrag von 80 € (Dauer circa 60 Minuten), denn bei jeder Sitzung handelt es sich um eine in sich abgeschlossene Beratungseinheit. Entsprechend erhalten Sie nach jeder Beratung eine gesonderte Rechnung von mir.

Die Evolutionspädagogik ist eine sehr effiziente Coachingmethode. Deshalb werden meist nur ein paar wenige Sitzungen benötigt, um Veränderung im Verhalten und in der eigenen Lern- und Leistungsfähigkeit wahrnehmen zu können. Mehr Infos auch unter Lernwerkstatt Maria Rosner.

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DYSKALKULIETHERAPIE
Als Dyskalkulietherapeutin berechne ich Ihnen einen fixen Monatsbeitrag von 220 €, da hier wöchentliche Lern- bzw. Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten + ca. 15 Minuten Elterngespräch stattfinden. Der Monatsbeitrag orientiert sich an den Vergütungssätzen des Landkreistags Baden-Württemberg für Anbieter ambulanter § 35a-Leistungen mit Hochschulabschluss und eigener Praxis. Hier liegt der derzeitig empfohlene Vergütungssatz bei 70,72 € pro Unterrichtseinheit im Einzelsetting (45 Minuten + ca. 15 Minuten Elterngespräch, siehe oben). Selbstverständlich ist es auch möglich, Einzelstunden zu wählen.

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Sowohl die Evolutionspädagogik als auch die Dyskalkulietherapie kann nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Die Rechnung dient Ihrer Bestätigung und ist privat zu entrichten. In manchen Fällen ist es möglich, die Kosten für meine Arbeit steuerlich geltend zu machen (vgl. Außergewöhnliche Belastungen (agB) im §§ 33 ff. des deutschen Einkommensteuergesetzes bzw. Sonderausgaben im § 10, § 10a des deutschen Einkommensteuergesetzes), nicht jedoch zum Einreichen bei Krankenkasse oder Beihilfe. Private Träger und Zusatzversicherungen gewähren jedoch häufig einen Zuschuss.

Außerdem ist es möglich, eine Dyskalkulietherapie vom jeweiligen Jugendamt finanziert zu bekommen! Sprechen Sie mich für nähere Infos diesbezüglich gerne an.

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Kurzfristige Terminabsage

Sollten Sie an einem vereinbarten Termin kurzfristig erkrankt oder anderweitig verhindert sein, sagen Sie mir bitte bis spätestestens 17:00 Uhr am Vortag ab. Wird ein vereinbarter Termin nicht rechtzeitig abgesagt, muss ich diesen leider in Rechnung stellen.